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§ 77 KWO LSA - Zuständigkeit des Kreistages

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)
Amtliche Abkürzung
KWO LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2020.15

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Zuständigkeiten des Kreistages werden für die ersten auf Grund des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt stattfindenden Kreiswahlen entsprechend der Regelung des § 61 KWG LSA wahrgenommen.