Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts
(Eingruppierungsverordnung - EingrVO -)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (Eingruppierungsverordnung - EingrVO -)
Amtliche Abkürzung
EingrVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
20320

Vom 9. Februar 1979 (GV. NW. S. 97)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Mai 2014 (GV. NRW. S. 281)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Geltungsbereich1
Eingruppierung der Wahlbeamten auf Zeit2 bis 4
Aufwandsentschädigungen5 bis 8
Einwohnerzahl9
Inkrafttreten10