§ 80 SGB III - Personen ohne Vorbeschäftigungszeit
Bibliographie
- Titel
- Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
- Redaktionelle Abkürzung
- SGB III
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 860-3
(1) Arbeitnehmer, die die Vorbeschäftigungszeit nicht erfüllen, können durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden.
(2) Arbeitnehmer, die die Vorbeschäftigungszeit nicht erfüllen, jedoch bis zum Beginn der Teilnahme Arbeitslosenhilfe bezogen haben, können durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld gefördert werden.