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§ 30 SGB III - Berufsberatung

Bibliographie

Titel
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
Amtliche Abkürzung
SGB III
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-3

Die Berufsberatung umfasst die Erteilung von Auskunft und Rat

  1. 1.

    zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung und zum Berufswechsel,

  2. 2.

    zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe,

  3. 3.

    zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung sowie zur Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit und zur Entwicklung individueller beruflicher Perspektiven,

  4. 4.

    zur Ausbildungs- und Arbeitsstellensuche,

  5. 5.

    zu Leistungen der Arbeitsförderung,

  6. 6.

    zu Fragen der Ausbildungsförderung und der schulischen Bildung, soweit sie für die Berufswahl und die berufliche Bildung von Bedeutung sind.