§ 30 SGB III - Berufsberatung
Bibliographie
- Titel
- Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
- Amtliche Abkürzung
- SGB III
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 860-3
Die Berufsberatung umfasst die Erteilung von Auskunft und Rat
- 1.
zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung und zum Berufswechsel,
- 2.
zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe,
- 3.
zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung sowie zur Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit und zur Entwicklung individueller beruflicher Perspektiven,
- 4.
zur Ausbildungs- und Arbeitsstellensuche,
- 5.
zu Leistungen der Arbeitsförderung,
- 6.
zu Fragen der Ausbildungsförderung und der schulischen Bildung, soweit sie für die Berufswahl und die berufliche Bildung von Bedeutung sind.