§ 224 BauGB - Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Bibliographie

Titel
Baugesetzbuch  (BauGB)
Amtliche Abkürzung
BauGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
213-1

1Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen

  1. 1.
    den Umlegungsbeschluss nach § 47 Abs. 1,
  2. 2.
    die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 Abs. 1,
  3. 3.
    die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 77 oder § 116 sowie
  4. 4.
    die Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrags nach § 179 Absatz 4

hat keine aufschiebende Wirkung. 2§ 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung ist entsprechend anzuwenden.