Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über den elektronischen Rechtsverkehr, die elektronische Aktenführung, die elektronischen Register und das maschinelle Grundbuch in Sachsen
(Sächsische E-Justizverordnung - SächsEJustizVO)

Bibliographie

Titel
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über den elektronischen Rechtsverkehr, die elektronische Aktenführung, die elektronischen Register und das maschinelle Grundbuch in Sachsen (Sächsische E-Justizverordnung - SächsEJustizVO)
Amtliche Abkürzung
SächsEJustizVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
300-17/2

In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 2014 (SächsGVBl. S. 291, 294)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 283)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Elektronischer Rechtsverkehr
Eröffnung der elektronischen Kommunikation; Verpflichtung zur elektronischen Einreichung und zur Übermittlung von Strukturdaten1
Elektronischer Rechtsverkehr zum Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen1a
Form der Einreichung2
Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen3
Ersatzeinreichung4
Abschnitt 2
Elektronische Aktenführung
Anordnung der elektronischen Aktenführung5
Bildung elektronischer Akten6
Übertragung von Papierdokumenten7
Datenschutz und Informationssicherheit8
(weggefallen)8a
Ersatzmaßnahmen9
Abschnitt 3
Elektronisches Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister und maschinell geführtes Grundbuch
Führung in maschineller Form10
Automatisiertes Abrufverfahren11
Einsicht in Registerdaten12
Ersatzregister und Ersatzgrundbuch13
Anlagen
Gerichte und Verfahrensarten, in denen gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 elektronische Akten geführt werden Anlage 1
Anlage 2