Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO)

Bibliographie

Titel
Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO)
Amtliche Abkürzung
SchwbVWO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
871-1-5

In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1990 (BGBl. I S. 811)

Zuletzt geändert durch Artikel 20i des Gesetzes vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906)

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Wahl der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen
Erster Abschnitt
Vorbereitung der Wahl
Bestellung des Wahlvorstandes1
Aufgaben des Wahlvorstandes2
Liste der Wahlberechtigten3
Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten4
Wahlausschreiben5
Wahlvorschläge6
Nachfrist für Wahlvorschläge7
Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen8
Zweiter Abschnitt
Durchführung der Wahl
Stimmabgabe9
Wahlvorgang10
Schriftliche Stimmabgabe11
Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen12
Feststellung des Wahlergebnisses13
Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl14
Bekanntmachung der Gewählten15
Aufbewahrung der Wahlunterlagen16
Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds17
Dritter Abschnitt
Vereinfachtes Wahlverfahren
Voraussetzungen18
Vorbereitung der Wahl19
Durchführung der Wahl20
Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds21
Zweiter Teil
Wahl der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen
Wahlverfahren22
Dritter Teil
Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen
Wahlverfahren23
Vierter Teil
Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
Vorbereitung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung der Richter und Richterinnen24
Durchführung der Wahl25
Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds26
Wahl der Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen 27
Fünfter Teil
Schlussvorschriften
Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie28
In-Kraft-Treten29