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§ 30 StBerG - Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine

Bibliographie

Titel
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Amtliche Abkürzung
StBerG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
610-10

(1) Die Oberfinanzdirektionen führen ein Verzeichnis über

  1. 1.
    die Lohnsteuerhilfevereine, die im Oberfinanzbezirk ihren Sitz haben;
  2. 2.
    die im Oberfinanzbezirk bestehenden Beratungsstellen.

(2) Die Einsicht in das Verzeichnis ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.