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  • ab 01.01.2015 (aktuelle Fassung)

§ 12 HmbGleiG - Familiengerechte Arbeitsgestaltung

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst (Hamburgisches Gleichstellungsgesetz - HmbGleiG)
Amtliche Abkürzung
HmbGleiG
Normtyp
Versicherungsbedingung
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2038-1

Im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und der geltenden Bestimmungen des Dienst- und Arbeitsrechts soll jede Dienststelle Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen anbieten, die Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. Beschäftigten mit Familienaufgaben sollen auch Telearbeit oder eine individuelle Verteilung der Arbeitszeit ermöglicht werden.