Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
(Energieeinsparverordnung - EnEV) *)

Bibliographie

Titel
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) 
Amtliche Abkürzung
EnEV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
754-4-10

Vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519)

Zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2197)

Auf Grund des § 1 Abs. 2, des § 2 Abs. 2 und 3, des § 3 Abs. 2, des § 4, jeweils in Verbindung mit § 5, sowie des § 5a Satz 1 und 2 des Energieeinsparungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2684) verordnet die Bundesregierung:

Inhaltsübersicht(1)§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Abschnitt 2
Zu errichtende Gebäude
Anforderungen an Wohngebäude3
Anforderungen an Nichtwohngebäude4
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien5
Dichtheit, Mindestluftwechsel6
Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken7
Anforderungen an kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen8
Abschnitt 3
Bestehende Gebäude und Anlagen
Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden9
Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden10
(weggefallen)10a
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität11
Energetische Inspektion von Klimaanlagen12
Abschnitt 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Inbetriebnahme von Heizkesseln13
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen14
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik15
Abschnitt 5
Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen16
Grundsätze des Energieausweises17
Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs18
Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs19
Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz20
Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude21
Abschnitt 6
Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten
Gemischt genutzte Gebäude22
Regeln der Technik23
Ausnahmen24
Befreiungen25
Verantwortliche26
Private Nachweise26a
Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters26b
Ordnungswidrigkeiten27
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
Allgemeine Übergangsvorschriften28
Übergangsvorschriften für Energieausweise und Aussteller29
(aufgehoben)30
Inkrafttreten, Außerkrafttreten31
Anlagen
Anforderungen an WohngebäudeAnlage 1
Anforderungen an NichtwohngebäudeAnlage 2
Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender WohngebäudeAnlage 3
Anforderungen an die Dichtheit und den MindestluftwechselAnlage 4
Anforderungen an die Inbetriebnahme von HeizkesselnAnlage 4a
Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und ArmaturenAnlage 5
Muster Energieausweis WohngebäudeAnlage 6
Muster Energieausweis NichtwohngebäudeAnlage 7
Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des EnergiebedarfsAnlage 8
Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des EnergieverbrauchsAnlage 9
Muster ModernisierungsempfehlungenAnlage 10
Anforderungen an die Inhalte der FortbildungAnlage 11

Die §§ 1 bis 5, 8, 9, 11 Abs. 3, §§ 12, 15 bis 22, § 24 Abs. 1, §§ 26, 27 und 29 dienen der Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. EG Nr. L 1 S. 65). § 13 Abs. 1 bis 3 und § 27 dienen der Umsetzung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln (ABl. EG Nr. L 167 S. 17, L 195 S. 32), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 (ABl. EU Nr. L 191 S. 29).

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.