Versionsverlauf


§ 20 PatAnwO - Erlöschen der Zulassung

Bibliographie

Titel
Patentanwaltsordnung
Redaktionelle Abkürzung
PatAnwO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
424-5-1

Die Zulassung zur Patentanwaltschaft erlischt, wenn durch ein rechtskräftiges Urteil auf Ausschließung aus der Patentanwaltschaft erkannt ist.