§ 215 LBG - Parteipolitische Betätigung
Bibliographie
- Titel
- Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG)
- Amtliche Abkürzung
- LBG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 2030-1
Dem Polizeivollzugsbeamten ist die parteipolitische Betätigung während des Dienstes, in Dienst- und Unterkunftsräumen sowie in Dienstkleidung untersagt. Gleiches gilt für den nichtdienstlichen Besuch von politischen Versammlungen in Dienstkleidung und das Tragen von politischen Abzeichen zur Dienstkleidung.