Anlage 1.1.2.4.1 GNotKG - Unterabschnitt 1
Entgegennahme von Erklärungen, Fristbestimmungen und Nachlassinventar
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
- Amtliche Abkürzung
- GNotKG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 361-6
12410 | Entgegennahme von Erklärungen und Anzeigen | 15,00 € |
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(1) Die Gebühr entsteht für die Entgegennahme
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12411 | Verfahren über
| 25,00 € |
12412 | Verfahren über den Antrag des Erben, einen Notar mit der amtlichen Aufnahme des Nachlassinventars zu beauftragen | 40,00 € |