Anlage 8b LWO - Wahlvorschlag (Beiratswahl)
Bibliographie
- Titel
- Bremische Landeswahlordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- LWO,HB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- 111-a-2
Anlage 8b
(zu § 83 Abs. 2)
An den Wahlbereichsleiter des Wahlbereichs Bremen | ||||||||||
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Wahlvorschlag (Beiratswahl) | ||||||||||
der | ............................................................................................. | |||||||||
(Name der Partei oder Wählervereinigung und ihre Kurzbezeichnung) | ||||||||||
für die Wahl der Beiräte im Gebiet der Stadt Bremen am .................................... | ||||||||||
im Beiratsbereich | ........................................................................... | |||||||||
(Bezeichnung des Beirats) | ||||||||||
1. | Aufgrund der §§ 17 ff. in Verbindung mit §§ 48 und 51 des Wahlgesetzes und des § 83 der Landeswahlordnung werden als Bewerber vorgeschlagen: | |||||||||
Lfd. Nr. | Familienname - Vornamen | Beruf oder Stand | Tag der Geburt - Geburtsort | Anschrift (Hauptwohnung) - Straße, Hausnummer - Postleitzahl, Wohnort | ||||||
1 | ............... ............... | ................... ................... | ............................. ............................. | |||||||
2 | ............... ............... | ................... ................... | ............................. ............................. | |||||||
usw. | ||||||||||
2. | Vertrauensperson für den Wahlvorschlag ist: | ........................................................................... | ||||||||
(Familienname, Vorname) | ||||||||||
........................................................................................ | ||||||||||
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf) | ||||||||||
Stellvertretende Vertrauensperson ist: | ......................................................... | |||||||||
(Familienname, Vorname) | ||||||||||
........................................................................................ | ||||||||||
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf) | ||||||||||
3. | Dem Wahlvorschlag sind .......... Anlagen beigefügt, und zwar: | |||||||||
a) | .......... Zustimmungserklärungen der Bewerber, | |||||||||
b) | .......... Bescheinigungen der Wählbarkeit der Bewerber, | |||||||||
c) | ......... Unterstützungsunterschriften mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner1), | |||||||||
d) | eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlußfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung nebst Versicherungen an Eides Statt (§ 19 Abs. 6 des Wahlgesetzes). | |||||||||
......................................, den ...................................... | ||||||||||
(Persönliche und handschriftliche Unterschriften von drei Mitgliedern des zuständigen Vorstandes)2) | ||||||||||
.................... | ...................... | ................................. | ||||||||
(Name) | (Name) | (Name) | ||||||||
.................... | ...................... | ................................. | ||||||||
(Funktion) | (Funktion) | (Funktion) | ||||||||
1) | Bei Wahlvorschlägen von Parteien oder Wählervereinigungen, die im Deutschen Bundestag, in der Bürgerschaft oder in Beiräten seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren. | |||||||||
2) | Der Wahlvorschlag muß von mindestens drei Mitgliedern des für das Gebiet der Stadt Bremen satzungsmäßig zuständigen Vorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, unterzeichnet sein. Hat eine Partei oder Wählervereinigung keinen für das Gebiet der Stadt Bremen satzungsmäßig zuständigen Vorstand, so muß der Wahlvorschlag von allen Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände der Partei oder Wählervereinigung im Gebiet der Stadt Bremen unterzeichnet sein. Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn dieser innerhalb der Einreichungsfrist eine entsprechende schriftliche Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände beibringt. |