§ 64 SchulG - Lehrerkonferenz
Bibliographie
- Titel
- Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG)
- Amtliche Abkürzung
- SchulG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 223-9
(1) Die Lehrerkonferenz berät die Schulleiterin oder den Schulleiter bei der Erfüllung der Aufgaben und erörtert alle für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit in der Schule notwendigen Maßnahmen. Neben den Lehrkräften ist eine Vertreterin oder ein Vertreter für die sozialpädagogischen Fachkräfte und die Beschäftigten nach § 34 Abs. 6, die oder der aus deren Mitte gewählt wird, stimmberechtigtes Mitglied. Die übrigen sozialpädagogischen Fachkräfte und Beschäftigten nach § 34 Abs. 6 können mit beratender Stimme an der Lehrerkonferenz teilnehmen.
(2) Die Lehrerkonferenz ist zuständig für
- 1.die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte für die Schulkonferenz; wählbar sind nur Lehrkräfte oder eine Vertreterin oder ein Vertreter der sozialpädagogischen Fachkräfte, die mindestens acht Wochenstunden Unterricht erteilen oder in entsprechendem Umfang tätig sind,
- 2.die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte für den Schulleiterwahlausschuss; wählbar sind nur Lehrkräfte, die mit mindestens der Hälfte ihrer Pflichtstundenzahl an der Schule unterrichten oder in entsprechendem Umfang tätig sind,
- 3.die Vorbereitung von Angelegenheiten, die in der Schulkonferenz behandelt werden,
- 4.Empfehlungen an die Schulkonferenz.
(3) Die Lehrerkonferenz beschließt im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften insbesondere über
- 1.Grundsätze für ein abgestimmtes Vorgehen in Erziehungsfragen,
- 2.Grundsätze für die Koordinierung von Unterrichtsinhalten und -methoden,
- 3.Grundsätze für die Aufstellung des Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplanes sowie Grundsätze über die Verteilung der Verwaltungsarbeit auf die Lehrkräfte,
- 4.den Antrag auf Überweisung in eine andere Schule mit dem gleichen Bildungsabschluss nach § 25 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5; sie hat der Schulkonferenz über ihre diesbezüglichen Beschlüsse und ihre Gründe dafür zu berichten,
- 5.Grundsätze der Fortbildungsplanung,
- 6.Lehr- und Lernmittel nach Vorschlägen der Fachkonferenzen.