§ 195 GOLT - Grundsätzliche Auslegung der Geschäftsordnung

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
Redaktionelle Abkürzung
GOLT,BY
Normtyp
Geschäftsordnung
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
1100-3-I

Eine grundsätzliche über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung kann nur der Landtag nach Prüfung durch den Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen beschließen.

Diese Geschäftsordnung tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft. Mit Ablauf des 30. September 2003 tritt die Geschäftsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2000 (GVBl S. 670), zuletzt geändert am 22. Mai 2003 (GVBl S. 414), außer Kraft.