Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG)

Bibliographie

Titel
Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG)
Amtliche Abkürzung
BayVersG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2180-4-I

2180-4-1

Vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 421)

Zuletzt geändert durch § 1 Nummer 201 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Inhaltsübersicht(1)Artikel
Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen
Grundsatz1
Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich2
Versammlungsleitung 3
Leitungsrechte und -pflichten4
Pflichten der teilnehmenden Personen5
Waffenverbot6
Uniformierungs- und Militanzverbot7
Störungsverbot, Aufrufverbot8
Bild- und Tonaufnahmen oder -aufzeichnungen9
Zweiter Teil
Versammlungen in geschlossenen Räumen
Veranstalterrechte und -pflichten10
Ausschluss von Störern, Hausrecht11
Beschränkungen, Verbote, Auflösung12
Dritter Teil
Versammlungen unter freiem Himmel
Anzeige- und Mitteilungspflicht13
Zusammenarbeit14
Beschränkungen, Verbote, Auflösung15
Schutzwaffen- und Vermummungsverbot16
Vierter Teil
Befriedeter Bezirk
Befriedeter Bezirk17
Schutz des Landtags18
Zulassung von Versammlungen19
Fünfter Teil
Straf- und Bußgeldvorschriften
Strafvorschriften20
Bußgeldvorschriften21
Einziehung22
Sechster Teil
Schlussbestimmungen
Einschränkung von Grundrechten23
Zuständigkeiten24
Keine aufschiebende Wirkung der Klage25
Kosten26
(weggefallen)27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung28

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.