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  • ab 01.01.2016 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2016 - Feststellung des Haushaltsplanes (2)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2016,SH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2016 wird in Einnahme und Ausgabe auf

15 039 141 000 Euro

sowie hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen auf

1 464 049 000 Euro

festgestellt.

Nach § 1 des Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 vom 28. April 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 112) wird der nach § 1 festgestellte Haushalt in Einnahmen und Ausgaben auf insgesamt

15 079 801 000 Euro

sowie hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen auf insgesamt

1 640 629 000 Euro

neu festgestellt.