§ 1 HG 2016 - Feststellung des Haushaltsplanes (2)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016)
- Redaktionelle Abkürzung
- HG 2016,SH
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2016 wird in Einnahme und Ausgabe auf
15 039 141 000 Euro |
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sowie hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen auf
1 464 049 000 Euro |
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festgestellt.
Nach § 1 des Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 vom 28. April 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 112) wird der nach § 1 festgestellte Haushalt in Einnahmen und Ausgaben auf insgesamt
15 079 801 000 Euro |
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sowie hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen auf insgesamt
1 640 629 000 Euro |
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neu festgestellt.