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§ 13 LRiG - Wahrnehmung von Aufgaben des Justizvollzuges

Bibliographie

Titel
Richtergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesrichtergesetz - LRiG)
Amtliche Abkürzung
LRiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
301.14

Dem aufsichtführenden Richter eines Amtsgerichts können die Aufgaben des Leiters einer Jugendarrestanstalt mit Sitz im Bezirk dieses Amtsgerichts übertragen werden.