Versionsverlauf


  • ab 04.03.1971 (aktuelle Fassung)

§ 18 KiStG

Bibliographie

Titel
Landesgesetz über die Steuern der Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgesellschaften (Kirchensteuergesetz - KiStG -)
Amtliche Abkürzung
KiStG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
222-31

Die Landes- und Gemeindebehörden haben den Kirchenbehörden auf Anforderung ihre Unterlagen zur Verfügung zu stellen, soweit diese für die Besteuerung und für den kirchlichen Finanzausgleich erforderlich sind.