§ 61 EStDV 2000 - Antrag auf hälftige Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes
Bibliographie
- Titel
- Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV 2000)
- Amtliche Abkürzung
- EStDV 2000
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 611-1-1
Können die Ehegatten den Antrag nach § 26a Absatz 2 des Gesetzes nicht gemeinsam stellen, weil einer der Ehegatten dazu aus zwingenden Gründen nicht in der Lage ist, kann das Finanzamt den Antrag des anderen Ehegatten als genügend ansehen.