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§ 14a VermG - Werterhöhungen durch den staatlichen Verwalter

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG)
Redaktionelle Abkürzung
VermG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
III-19

Für Werterhöhungen, die der staatliche Verwalter aus volkseigenen Mitteln finanziert hat, gilt § 7 entsprechend.