§ 8 LFAGSchlüsselzuweisungen A

Bibliographie

Titel
[keine Angabe]
Amtliche Abkürzung
LFAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
6022-1

(1) Ortsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige Städte und kreisfreie Städte erhalten aus der Schlüsselmasse nach § 7 Nr. 1 vorweg Schlüsselzuweisungen nach Absatz 2 (Schlüsselzuweisungen A).

(2) Beträgt die nach § 13 je Einwohner errechnete Steuerkraftmesszahl weniger als 73 v.H. der in Deutsche Mark errechneten landesdurchschnittlichen Steuerkraftmesszahl, so wird der Unterschiedsbetrag als Schlüsselzuweisung A gezahlt.