§ 8 LFAGSchlüsselzuweisungen A
Bibliographie
- Titel
- [keine Angabe]
- Amtliche Abkürzung
- LFAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 6022-1
(1) Ortsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige Städte und kreisfreie Städte erhalten aus der Schlüsselmasse nach § 7 Nr. 1 vorweg Schlüsselzuweisungen nach Absatz 2 (Schlüsselzuweisungen A).
(2) Beträgt die nach § 13 je Einwohner errechnete Steuerkraftmesszahl weniger als 73 v.H. der in Deutsche Mark errechneten landesdurchschnittlichen Steuerkraftmesszahl, so wird der Unterschiedsbetrag als Schlüsselzuweisung A gezahlt.