§ 77 SOG LSA - Bezirksregierungen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- SOG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 205.2
Die Bezirksregierungen nehmen in den Regierungsbezirken die polizeilichen Aufgaben mit Ausnahme der Aufgaben wahr, die nach § 79 Abs. 1 oder auf Grund von Verordnungen nach § 78 Abs. 1 oder § 80 einer anderen Polizeibehörde übertragen sind.