§ 77 SOG LSA - Bezirksregierungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA)
Amtliche Abkürzung
SOG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
205.2

Die Bezirksregierungen nehmen in den Regierungsbezirken die polizeilichen Aufgaben mit Ausnahme der Aufgaben wahr, die nach § 79 Abs. 1 oder auf Grund von Verordnungen nach § 78 Abs. 1 oder § 80 einer anderen Polizeibehörde übertragen sind.