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§ 2 EZulV - Ausschluss einer Erschwerniszulage

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung - EZulV)
Amtliche Abkürzung
EZulV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2032-1-11-3

Ist die Gewährung einer Erschwerniszulage neben einer anderen Zulage ganz oder teilweise ausge- schlossen, gilt dies auch für eine nach Wegfall der anderen Zulage gewährte Ausgleichszulage, solange diese noch nicht bis zur Hälfte aufgezehrt ist.