Art. 39 BayMG - Keine aufschiebende Wirkung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Entwicklung, Förderung und Veranstaltung privater Rundfunkangebote anderer Mediendienste in Bayern (Bayerisches Mediengesetz - BayMG)
- Amtliche Abkürzung
- BayMG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 2251-4-S
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Erlass dringlicher Anordnung des Präsidenten nach Art. 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 und gegen Leistungsbescheide nach Art. 33 Abs. 4 Satz 7 haben keine aufschiebende Wirkung