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§ 137 HSchG - Grundsatz

Bibliographie

Titel
Hessisches Schulgesetz (Schulgesetz - HSchG)
Amtliche Abkürzung
HSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
72-123

Bei Errichtung, Organisationsänderung, Aufhebung und Unterhaltung der öffentlichen Schulen wirken das Land und die Schulträger als Rechtsträger nach den Vorschriften dieses Gesetzes zusammen.