§ 62 ABKG - Rechtsweg
Bibliographie
- Titel
- Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG)
- Amtliche Abkürzung
- ABKG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 7102-6
Gegen eine der Anfechtung unterliegende Entscheidung der Kammer ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin zulässig. Ein Widerspruchsverfahren findet nicht statt.