Anlage 1 BayBesG - Bayerische Besoldungsordnungen
Bibliographie
- Titel
- Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)
- Amtliche Abkürzung
- BayBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 2032-1-1-F
Vorbemerkungen
- 1.
Die Amtsbezeichnungen sind in jeder Besoldungsgruppe nach der Buchstabenfolge geordnet.
- 2.
Die in den Bayerischen Besoldungsordnungen ausgebrachten Zulagen werden neben anderen Zulagen gewährt, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Die Sätze der Zulagen sind Monatsbeträge.
- 3.
Künftig wegfallende Ämter sind im Anhang zu den Besoldungsordnungen aufgeführt. Diese Ämter dürfen Beamten nicht mehr verliehen werden, es sei denn, den Inhabern solcher Ämter wird im Weg der Ernennung ein als künftig wegfallend bezeichnetes Amt verliehen, weil eine Ernennung in ein in den Besoldungsordnungen A und B ausgebrachtes anderes Amt nicht möglich ist.
- 4.
Beamte der Besoldungsordnung A bei Justizvollzugseinrichtungen erhalten eine Stellenzulage nach Maßgabe der Vorbemerkung Nummer 12 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B. Eine Stellenzulage nach § 78 Bundesbesoldungsgesetz ist anzurechnen.
- 5.
aufgehoben
- 6.
Soweit für die Einstufung der Ämter in der Schulleitung eine bestimmte Schülerzahl maßgebend ist, rechnen bei Schulen mit Teilzeitunterricht 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
- 7.
Für die Leitung von Hochschulen sind Ämter mit alternativer Amtsbezeichnung je nach der Grundordnung der Hochschule (Präsidialverfassung oder Rektoratsverfassung) ausgebracht. Beamte, die bis zur Übernahme der Leitungsaufgaben als Inhaber eines Professorenamts der Besoldungsgruppe C 4 ein höheres Grundgehalt zuzüglich der Zuschüsse zum Grundgehalt bezogen haben, erhalten eine Ausgleichszulage in Höhe des Unterschiedsbetrags, die ruhegehaltfähig ist, soweit sie zum Ausgleich des Grundgehalts oder eines ruhegehaltfähigen Zuschusses dient.
- 8.
Förderschulen im Sinn der Bayerischen Besoldungsordnungen sind auch die weiterführenden allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen für Behinderte und Schulen für Kranke. Sonderpädagogische Förderzentren gelten als sonstige Volksschulen für Behinderte. Bei der Berechnung der für die Einstufung der Ämter in der Schulleitung maßgebenden Schülerzahl werden Schüler, die auf der Grundlage des Lehrplans der Schule zur individuellen Lernförderung unterrichtet werden und Schüler von Schulen für Kranke mit dem Faktor 0,67 berücksichtigt. Die durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste einer Förderschule betreuten Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulen werden bei der Einstufung von Schulleitern und Schulleiterstellvertretern der allgemeinbildenden Schulen mit dem Faktor 1,0 berücksichtigt; bei der Einstufung von Schulleitern und Schulleiterstellvertretern der Förderschule wird für jeweils vier angefangene Lehrerwochenstunden ein Schüler berechnet.
- 9.
Fachhochschule im Sinn der Bayerischen Besoldungsordnungen ist auch die Universität Bamberg hinsichtlich der Fachhochschulstudiengänge.
- 10.
Die leitenden Ämter im Bereich der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Besoldungsgruppen A 15, A 16 und B 3 sowie das Amt des Direktors an der Landesanstalt für Landwirtschaft als weiteres Mitglied des Präsidiums der Landesanstalt (Besoldungsgruppe A 16 mit Zulage) werden nur mit zeitlicher Befristung übertragen (vgl. § 46 Bundesbesoldungsgesetz).
- 11.
Für nebenamtliche Lehrkräfte, die an den staatlichen Unterrichtseinrichtungen im Bereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und des Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten Unterricht erteilen, bemisst sich die Unterrichtsvergütung nach den jeweiligen für Mehrarbeit im Schuldienst geltenden Sätzen der Rechtsverordnung zu § 48 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz. Die Sätze gelten auch für Lehrkräfte mit einer der jeweiligen Lehrbefähigung entsprechenden Ausbildung. Der Vergütungssatz für Inhaber von Lehrämtern des gehobenen Dienstes, deren Eingangsamt nicht den Besoldungsgruppen A 12 oder A 13 zugeordnet ist, gilt auch für Lehrkräfte mit einer für die jeweilige Lehrtätigkeit erforderlichen abgeschlossenen fachlichen Ausbildung; Lehrkräften ohne eine derartige abgeschlossene fachliche Ausbildung wird eine Vergütung in Höhe von 75 v.H. dieses Satzes gewährt.
Besoldungsordnung A
Besoldungsgruppe A 6
Entbindungspfleger/Hebamme an einer Krankenanstalt
Besoldungsgruppe A 7
Oberentbindungspfleger/Oberhebamme an einer Krankenanstalt
Restaurator/Restauratorin
Zahntechniker/Zahntechnikerin an einer Universitätsklinik
Besoldungsgruppe A 8
Flussmeister, Flussmeisterin
Hauptentbindungspfleger/Haupthebamme an einer Krankenanstalt, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 9
Oberrestaurator, Oberrestauratorin
Straßenmeister, Straßenmeisterin
Zahnobertechniker, Zahnebertechnikerin an einer Universitätsklinik
Besoldungsgruppe A 9
Förderlehrer(2), Förderlehrerin(2), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 10 oder A 11
Hauptentbindungspfleger/Haupthebamme an einer Krankenanstalt (1), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 8
Hauptrestaurator(1), Hauptrestauratorin (1)
Oberflussmeister, Oberflussmeisterin
Oberstraßenmeister, Oberstraßenmeisterin
Zahnhaupttechniker/Zahnhauptechnikerin an einer Universitätsklinik(1)
Besoldungsgruppe A 10
Erster Pflegevorsteher/Erste Oberin
- als Leitender Unterrichtspfleger/Leitende Unterrichtsschwester an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 80 Lehrgangsteilnehmern, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11 -,
- als Leiter/Leiterin eines Pflegebereichs mit mindestens 96 Pflegepersonen(6), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11 -,
- als ständiger Vertreter/ständige Vertreterin eines Leitenden Unterrichtspflegers/ einer Leitenden Unterrichtsschwester an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern -,
- als ständiger Vertreter/ständige Vertreterin des Leiters/der Leiterin eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegepersonen -
Fachlehrer, Fachlehrerin (ohne Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung)(3)(7), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11 oder A 12
Förderlehrer(2), Förderlehrerin(2), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 9 oder A 11
Hauptflussmeister(4), Hauptflussmeisterin (4)
Hauptstraßenmeister, Hauptstraßenmeisterin (xref5)
Im staatlichen Bereich werden 60 Stellen für die Leiter von Autobahnmeistereien und Strassenmeistereien mit herausgehobener Funktion ausgebracht.
Im nichtstaatlichen Bereich kann das Amt
- den Leitern der Straßenmeisterei der Städte Erlangen, Würzburg und
- den Leitern der Straßenmeistereien der Landkreise Amberg-Sülzbach, Bamberg, Cham, Kelheim, Landshut, Neustadt a.d. Aisch, Bad-Winzheim, Neumarkt i.d. OPf., Passau, Rottal-Inn, Traunstein, Würzburg, sofern sie für den gesamten Landkreisbereich zuständig sind,
übertragen werden.
Besoldungsgruppe A 11
Erster Pflegevorsteher/Erste Oberin
- als Leitender Unterrichtspfleger/Leitende Unterrichtsschwester an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 10 -,
- als Leiter/Leiterin eines Pflegebereichs mit mindestens 192 Pflegepersonen(9), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 10 -
Fachlehrer/Fachlehrerin
- im Hochschuldienst, an beruflichen Schulen oder an einer Akademie der bildenden Künste mit einem abgeschlossenen Studium von mindestens sechs Semestern an einer Kunsthochschule, wenn die Ausbildung vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird(3), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 12 -
Fachlehrer/Fachlehrerin (ohne Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 10 oder A 12
- am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern -
- an allgemein bildenden und beruflichen Schulen (xref8) -
- bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei (xref8)-
- im Hochschuldienst -
- im Justizvollzugsdienst -
- im kommunalen Schulverwaltungsdienst -
Dieses Amt ist Beförderungsamt für Fachlehrer der Besoldungsgruppe A 10, die eine achtjährige Lehrertätigkeit nach Erwerb der Laufbahnbefähigung oder eine vierjährige Dienstzeit seit der Anstellung als Fachlehrer in der Besoldungsgruppe A 10 verbracht haben.
Fachlehrer erhalten
- als Fachberater an den Schulämtern und bei den Ministerialbeauftragten für die Realschulen (und zwar ein Fachberater je Fach und Schulrat bzw. Ministerialbeauftragten, im Fach Sport ein Fachberater und eine Fachberaterin je Schulrat bzw. Ministerialbeauftragter),
- als Fachbetreuer an einer beruflichen Schule für Fächer, in denen Pflichtunterricht in praktischer Fachkunde, in Fachpraxis, in Schreibtechnik, in Fremdsprachen oder in Musik erteilt wird,
- als zentrale Fachberater an Städtischen Realschulen der Landeshauptstadt München
eine Stellenzulage nach Anlage 2; die Bestellung zum Fachbetreuer muss durch die Ernennungsbehörde verfügt sein.
Förderlehrer, Förderlehrerin
- als Koordinator fachlicher Aufgaben und als Fachberater der Schulaufsicht auf Schulamtsebene -
Besoldungsgruppe A 12
Beratungsrektor, Beratungsrektorin
- als Schulpsychologe an Volksschulen (15), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 -
Fachlehrer, Fachlehrerin
- an einer Fachhochschule, an beruflichen Schulen oder an einer Akademie der bildenden Künste mit einem abgeschlossenen Studium von mindestens sechs Semestern an einer Kunsthochschule, wenn die Ausbildung vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird(10) -
Fachlehrer, Fachlehrerin (ohne Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung)
- am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (11), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 10 oder A 11 -
- an allgemein bildenden Schulen als Leiter eines Seminars für die Ausbildung von Fachlehrern (14)(10) -
- an allgemein bildenden und beruflichen Schulen als Zentraler Fachberater für Textverarbeitung und Kommunikationstechnologie (16) -
- an einer beruflichen Schule
als Fachbetreuer für Fächer, in denen Pflichtunterricht in praktischer Fachkunde, in Fachpraxis, in Schreibtechnik, in Fremdsprachen oder in Musik erteilt wird (12),
als Mentor für die Ausbildung der Fachlehrer einer beruflichen Fachrichtung (12),
als der ständige Vertreter des Leiters einer Fachschule, Berufsfachschule oder Fachakademie, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 - - im Hochschuldienst (11), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 10 oder A 11 -
- im Justizvollzugsdienst -
Förderlehrer, Förderlehrerin
- als Leiter eines Seminars für die Ausbildung von Förderlehrern -
- im kommunalen Schulverwaltungsdienst -
Besoldungsgruppe A 13
Akademischer Rat, Akademische Rätin
- als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule -
- als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Akademie der Wissenschaften -
- an staatlichen Forschungseinrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs -
Beratungsrektor, Beratungsrektorin
- als Schulpsychologe an Volksschulen, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14 (17)-
- als Schulpsychologe an Volksschulen, soweit Koordinator für die Schulberatung(24) -
- als Schulpsychologe an Realschulen (25), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14 -
- an einer staatlichen oder kommunalen Schulberatungsstelle, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14 -
- als Systembetreuer an Volksschulen (60),
- als qualifizierter Beratungslehrer an Volksschulen (61),
Fachberater/Fachberaterin für Sport
- im kommunalen Schulverwaltungsdienst der Landeshauptstadt München(20) -
Fachlehrer, Fachlehrerin
- als der ständige Vertreter eines in der Besoldungsgruppe A 15 eingestuften Leiters einer Einrichtung für die Ausbildung von Fachlehrern -
- an einer beruflichen Schule als der ständige Vertreter eines in die Besoldungsgruppe A 15 oder höher eingestuften Leiters einer Fachschule, Berufsfachschule oder Fachakademie -
Hauptlehrer, Hauptlehrerin
Institutsrektor(19), Institutsrektorin (19), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14 oder A 15
- am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern -
- am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern -
- am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung -
- an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung -
- an der Zentralstelle für Computer im Unterricht -
- an einer Einrichtung der Erwachsenenbildung -
- an einer Landesbildstelle -
- an Museen -
- bei der Landesstelle für den Schulsport -
Konrektor, Konrektorin
- als der ständige Vertreter des Leiters für den Hauptschulzweig an einer integrierten Gesamtschule (ohne Oberstufe) mit mehr als 360 Hauptschülern -
Musikschulkonrektor, Musikschulkonrektorin
Musikschulrektor, Musikschulrektorin, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14
Oberlehrer, Oberlehrerin
- im Justizvollzugsdienst -
Polizeihauptlehrer(18), Polizeihauptlehrerin (18)
Polizeioberlehrer(13), Polizeioberlehrerin (13)
Polizeirealschullehrer (23), Polizeirealschullehrerin (23)
Polizeirealschuloberlehrer (18)(23), Polizeirealschuloberlehrerin (18)(23)
Regierungsfachberater (20), Regierungsfachberaterin(20)
- als Leiter einer staatlichen Schulberatungsstelle, soweit nicht Besoldungsgruppe A 14 oder A 15 -
Seminarrektor, Seminarrektorin
- als Leiter eines Seminars für das Lehramt an Grundschulen oder Hauptschulen (18)-
Sonderschullehrer, Sonderschullehrerin
Sonderschuloberlehrer (21), Sonderschuloberlehrerin (21)
Studienrat(22), Studienrätin (22)
- am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern -
- am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung -
- an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung -
- an der Zentralstelle für Computer im Unterricht -
- an einer Einrichtung für die Ausbildung von Förderlehrern -
- an einer Einrichtung der Erwachsenenbildung -
- an einer Fachakademie -
Besoldungsgruppe A 14
Akademischer Oberrat, Akademische Oberrätin
- als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule -
- als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Akademie der Wissenschaften -
- an staatlichen Forschungseinrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs -
Beratungsrektor, Beratungsrektorin
- als Schulpsychologe an Förderschulen (28)-
- als Schulpsychologe an Realschulen (28) -
- als Schulpsychologe an Volksschulen, soweit Koordinator für die Schulberatung(27) -
- an einer staatlichen oder kommunalen Schulberatungsstelle, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 -
- als Systembetreuer an Realschulen (62),
- als qualifizierter Beratungslehrer an Realschulen (63),
Direktor/Direktorin der Landesschule für Blinde (18)
Fachschulrektor, Fachschulrektorin
- als Leiter einer Fachschule oder Berufsfachschule mit bis zu 80 Schülern(18) -
Institutsrektor(19), Institutsrektorin (19), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 oder A 15
- als Leiter einer Einrichtung der Erwachsenenbildung -
- am Haus der Bayerischen Geschichte -
- am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (36)-
- am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehren (36)-
- am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung (29)-
- an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung(29) -
- an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege -
- an der Landesstelle für den Schulsport -
- an der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit -
- an der Zentralstelle für Computer im Unterricht (29) -
- an einer Landesbildstelle -
- an Museen -
Musikschulrektor, Musikschulrektorin, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13
Oberstudienrat(22), Oberstudienrätin (22)
- am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern -
- am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung -
- an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung -
- an der Zentralstelle für Computer im Unterricht -
- an einer Einrichtung der Erwachsenenbildung -
- an einer Einrichtung für die Ausbildung von Förderlehrern -
- an einer Fachakademie -
Realschulkonrektor, Realschulkonrektorin
- als der ständige Vertreter des Leiters für den Realschulzweig an einer integrierten Gesamtschule (ohne Oberstufe) mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern -
- als der weitere ständige Vertreter des Leiters einer Realschule, der Ministerialbeauftragter ist (37)-
Realschuloberlehrer, Realschuloberlehrerin
- als Sachbearbeiter bei den Ministerialbeauftragten für die Realschulen -
Realschulrektor, Realschulrektorin
- als der ständige Vertreter des Leiters einer integrierten Gesamtschule (ohne Oberstufe) und Leiter für den Realschulzweig mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern (18) -
Rektor, Rektorin
- als Leiter einer staatlichen Schulberatungsstelle (38), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 oder A 15 -
- als Leiter für den Hauptschulzweig an einer integrierten Gesamtschule (ohne Oberstufe) mit mehr als 360 Hauptschülern (18)-
- im Justizvollzugsdienst als Koordinator der Schultätigkeit -
- im kommunalen Schulverwaltungsdienst (19), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 15 -
Seminarrektor, Seminarrektorin
- als Leiter eines Seminars für die Ausbildung von Lehrern an Sonderschulen (18)-
- als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen oder Hauptschulen(30) -
- als Seminarlehrer an Realschulen (31)-
Sonderschulkonrektor, Sonderschulkonrektorin
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Volksschule zur individuellen Lernförderung mit mehr als 90 Schülern (32),
einer Schule für Kranke mit mehr als 90 Schülern (32),
einer sonstigen Volksschule für Behinderte mit mehr als 60 Schülern (32) - - als der ständige Vertreter des Leiters einer weiterführenden allgemein- oder berufsbildenden Förderschule (33) -
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Volksschule für Behinderte mit weiterführenden allgemein bildenden oder berufsbildendem Zug (34)-
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule mit Schülerheim (18) -
- als weiterer Konrektor neben dem ständigen Vertreter des Schulleiters an einer Förderschule
mit Zügen für verschiedene Behinderungen oder
mit besonderen Zügen für Mehrfachbehinderte oder
mit weiterführenden allgemeinbildenden oder berufsbildenden Zügen zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben eines Zugs (34)(35) -
Sonderschulrektor, Sonderschulrektorin
- als Leiter einer weiterführenden allgemeinbildenen oder berufsbildenden Förderschule
zur individuellen Lernförderung mit bis zu 90 Schülern (18),
für sonstige Sonderschüler mit bis zu 60 Schülern (18) - - als Leiter einer Volksschule zur individuellen Lernförderung mit bis zu 180 Schülern (33),
einer Schule für Kranke mit bis zu 180 Schülern (33),
einer sonstige Volksschule für Behinderte mit bis zu 120 Schülern (33) -
Zweiter Sonderschulkonrektor, Zweite Sonderschulkonrektorin
- an einer Förderschule eines Bezirks oder an einer Landesschule mit Schülerheim -
- an einer weiterführenden allgemeinbildenden oder einer berufsbildenden Förderschule
zur individuellen Lernförderung mit mehr als 180 Schülern,
für sonstige Behinderte mit mehr als 120 Schülern - - an einer Volksschule zur individuellen Lernförderung mit mehr als 270 Schülern, an einer Schule für Kranke mit mehr als 270 Schülern oder an einer sonstige Volksschule für Behinderte mit mehr als 180 Schülern -
- an einer Volksschule für Behinderte mit weiterführendem allgemeinbildenden oder berufsbildendem Zug, wenn an dem Zug mehr als 180 Schüler zur individuellen Lernförderung oder mehr als 120 sonstige behinderte Schüler vorhanden sind -
Besoldungsgruppe A 15
Akademischer Direktor, Akademische Direktorin
- als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule -
- als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Akademie der Wissenschaften -
- an staatlichen Forschungseinrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs -
Direktor/Direktorin bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege
- als der ständige Vertreter des Präsidenten in dessen Fachbereich(18) -
Direktor/Direktorin bei der Verwaltungsschule
- als hauptamtlicher Vorstand (18), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 -
Direktor/Direktorin der Landesschule für Gehörlose (18)
Direktor/Direktorin der Landesschule für Körperbehinderte(18)
Direktor/Direktorin einer Schule für Gehörlose und Schwerhörige der Bezirke(18)
Direktor/Direktorin eines Berufsbildungswerks für Behinderte (39)
Fachschulrektor, Fachschulrektorin
- als Leiter einer Fachschule oder Berufsfachschule mit mehr als 80 Schülern -
Geschäftsführer/Geschäftsführerin bei der Handwerkskammer Coburg
- als der erste ständige Vertreter des Hauptgeschäftsführers -
Institutsrektor(40), Institutsrektorin (40)
- als Abteilungsleiter am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung -
- als Abteilungsleiter an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung -
- als Leiter des Staatsinstituts für die Ausbildung von Förderlehrern -
- als Leiter einer Einrichtung für die Ausbildung von Fachlehrern -
- als Leiter einer Landesbildstelle -
- an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege -
- an der Landesstelle für den Schulsport -
Realschulrektor, Realschulrektorin
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule, der Ministerialbeauftragter ist -
- als Leiter einer staatlichen Schulberatungsstelle (18) -
- im kommunalen Schulverwaltungsdienst als stellvertretender Leiter einer großen pädagogischen Fachabteilung oder als Leiter eines bedeutenden pädagogischen Sachgebiets, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14 -
Seminarrektor, Seminarrektorin
- als zentraler Fachleiter in der Ausbildung der Studienreferendare für das Lehramt an Realschulen -
Sonderschulrektor, Sonderschulrektorin
- als Leiter einer weiterführenden allgemeinbildenden oder einer berufsbildenden Förderschule zur individuellen Lernförderung mit mehr als 90 Schülern,
für sonstige Förderschule mit mehr als 60 Schülern - - als Leiter einer Volksschule zur individuellen Lernförderung mit mehr als 180 Schülern,
einer Schule für Kranke mit mehr als 180 Schülern,
einer sonstigen Volksschule für Behinderte mit mehr als 120 Schülern -
Studiendirektor(41), Studiendirektorin (41)
- als der ständige Vertreter des Leiters des Studienkollegs München (18)-
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Einrichtung der Erwachsenenbildung mit mehr als 250.000 Belegungsdoppelstunden jährlich -
- als der weitere ständige Vertreter des Leiters eines Gymnasiums, einer Berufsoberschule oder einer Fachoberschule, der Ministerialbeauftragter ist(44) -
- als der weitere ständige Vertreter des Leiters von mehreren beruflichen Schulen bzw. eines beruflichen Schulzentrums mit mehr als 80 Schülern an der mitgeführten Schule bzw. an der beruflichen Schule in einer weiteren Schulsitzgemeinde (45)-
- als Fachleiter an den Studienkollegs München und Coburg (42)-
- als Leiter der Abendrealschule der Landeshauptstadt München mit Förderlehrgang zur Ablegung des Abiturs -
- als Leiter der Schul- und Bildungsberatung der Landeshauptstadt München (18)-
- als Leiter der Zentralstelle für Computer im Unterricht(18) -
- als Leiter des Studienkollegs Coburg (43) -
- als Leiter einer Einrichtung der Erwachsenenbildung mit mehr als 80.000 bis 250.000 Belegungsdoppelstunden jährlich -
- als Leiter einer integrieten Gesamtschule (ohne Oberstufe) mit mehr als 360 Schülern (18)-
- als Leiter einer Landesbildstelle -
- als Leiter einer staatlichen Schulberatungsstelle (18) -
- als Leiter der Zeugnisanerkennungsstelle (18) -
- am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern -
- am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung -
- an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung -
- an der Landesstelle für den Schulsport -
- an der Zentralstelle für Computer im Unterricht -
- an einer Einrichtung für die Ausbildung von Förderlehrern -
- an einer Landesbildstelle -
- im kommunalen Schulverwaltungsdienst als stellvertretender Leiter einer großen pädagogischen Fachabteilung oder als Leiter eines bedeutenden pädagogischen Sachgebiets (42), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 oder als Oberstudienrat nach Bundesrecht in Besoldungsgruppe A 14 -
Besoldungsgruppe A 16
Direktor/Direktorin an der Landesanstalt für Landwirtschaft (120)(121)
Direktor/Direktorin bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (xref46)
- als Fachbereichsleiter -
Erhält
- als der ständige Vertreter des Präsidenten eine Amtszulage nach Anlage 2,
- als Leiter des Fachbereichs Polizei eine Amtszulage nach Anlage 2.
Die Amtszulage als Leiter des Fachbereichs Polizei wird nicht neben der Amtszulage als ständiger Vertreter des Präsidenten bezahlt.
Direktor/Direktorin bei der Staatsbibliothek (18)
- als der Stellvertreter des Generaldirektors -
Direktor/Direktorin bei der Verwaltungsschule
- als hauptamtlicher Vorstand (18), soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 -
Direktor/Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -), soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3
- als Gruppenleiter -
Direktor/Direktorin des Staatlichen Forschungsinstituts für Geochemie in Bamberg
Direktor/Direktorin eines Bezirkskrankenhauses, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2
Geschäftsführer/Geschäftsführerin bei den Handwerkskammern für Oberbayern, Niederbayern-Oberpfalz, Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken, Schwaben
- als weiterer Vertreter des Hauptgeschäftsführers, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2 -
Hauptgeschäftsführer/Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Coburg
Leitender Akademischer Direktor/Direktorin (47)
- als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule -
- als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Akademie der Wissenschaften -
Leitender Medizinaldirektor, Leitende Medizinaldirektorin
- als Leiter des polizeiärztlichen Dienstes -
Leitender Oberlandesanwalt, Leitende Oberlandesanwältin
- als Leiter einer Landesanwaltschaft bei einem Verwaltungsgericht -
Oberstudiendirektor(48), Oberstudiendirektorin (48)
- als der ständige Vertreter des Direktors der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung -
- als der ständige Vertreter des Leiters eines Gymnasiums, einer Berufsoberschule oder einer Fachoberschule, der Ministerialbeauftragter ist -
- als Leiter der Landesstelle für den Schulsport -
- als Leiter des Museumspädagogischen Zentrums München -
- als Leiter des Studienkollegs München -
- als Leiter des voll ausgebauten Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasiums mit zweizügig ausgebauter Mädchenrealschule der Stadt Schweinfurt -
- als Leiter einer Einrichtung der Erwachsenenbildung mit mehr als 250.000 Belegungsdoppelstunden jährlich -
- als Leiter einer integrierten Gesamtschule (ohne Oberstufe) mit mehr als 1.000 Schülern -
- als Leiter einer selbstständigen Abteilung des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern -
- als Seminarvorstand eines staatlichen Studienseminars für berufliche Schulen -
- am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung -
- im kommunalen Schulverwaltungsdienst als Leiter einer großen pädagogischen Fachabteilung, soweit nicht als Stadtdirektor/Stadtdirektorin in Besoldungsgruppe B 2, als stellvertretender Leiter einer großen pädagogischen Fachabteilung, deren Leiter in die Besoldungsgruppe B 2 eingestuft ist, wenn an der staatlichen Schulaufsicht beteiligt -
Realschulrektor, Realschulrektorin
- im kommunalen Schulverwaltungsdienst als Leiter einer großen pädagogischen Fachabteilung -
Stadtdirektor, Stadtdirektorin
- der Landeshauptstadt München und der Stadt Nürnberg als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2 oder B 3 -
- in einer Stadt mit mehr als 50.000 Einwohnern als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit, der unmittelbar einem kommunalen Wahlbeamten unterstellt ist (49), soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2 -
Besoldungsordnung B
Besoldungsgruppe B 2
Direktor/Direktorin bei der Landesgewerbeanstalt Bayern
- als Mitglied des Direktoriums -
Direktor/Direktorin der Landesanstalt für Wasserforschung
Direktor/Direktorin der Landeshafenverwaltung in Regensburg
Direktor/Direktorin des Hauptstaatsarchivs
Direktor/Direktorin des Planungsverbands äußerer Wirtschaftsraum München
Direktor/Direktorin des Zweckverbands Bayerischer Landschulheime
Direktor/Direktorin eines Bezirkskrankenhauses mit mindestens 2.000 Betten, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16
Geschäftsführer/Geschäftsführerin bei den Handwerkskammern für Oberbayern, Niederbayern-Oberpfalz (50)
- als weiterer ständiger Vertreter des Hauptgeschäftsführers, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 -
Geschäftsführer/Geschäftsführerin bei den Handwerkskammern Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken, Schwaben
- als der erste ständige Vertreter des Hauptgeschäftsführers -
Geschäftsleiter/Geschäftsleiterin des Krankenhauszweckverbands Ingolstadt
Kanzler/Kanzlerin der Fachhochschule München
Kanzler/Kanzlerin der Universität Augsburg
Leitender Realschulrektor, Leitende Realschulrektorin
- als Ministerialbeauftragter für die Realschulen -
Polizeivizepräsident, Polizeivizepräsidentin
- als der ständige Vertreter des Leiters des Landeskriminalamts -
- als der ständige Vertreter des Leiters des Polizeipräsidiums Mittelfranken -
- als der ständige Vertreter des Leiters des Polizeipräsidiums Oberbayern -
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Fachhochschule Amberg-Weiden
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Fachhochschule Ansbach
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Fachhochschule Aschaffenburg
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Fachhochschule Deggendorf
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Fachhochschule Hof
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Fachhochschule Ingolstadt
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Fachhochschule Kempten
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Fachhochschule Landshut
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Fachhochschule Neu-Ulm,
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Fachhochschule Weihenstephan
Präsident/Präsidentin des Polizeiverwaltungsamts
Stellvertretender Direktor/Stellvertretende Direktorin der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Schwaben (51)
Stellvertretender Direktor/Stellvertretende Direktorin der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Unterfranken (51)
Stadtdirektor, Stadtdirektorin
- der Landeshauptstadt München und der Stadt Nürnberg als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit(52), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 oder B 3 -
- der Landeshauptstadt München als Hauptabteilungsleiter bei den Stadtwerken München, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 -
- der Städte Augsburg, Erlangen, Fürth, Ingolstadt, Regensburg und Würzburg als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit, der unmittelbar dem Oberbürgermeister unterstellt ist(53), soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 -
Vizepräsident/Vizepräsidentin der Bezirksfinanzdirektion München
Vizepräsident/Vizepräsidentin der Landesanstalt für Landwirtschaft
Vizepräsident/Vizepräsidentin der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
Vizepräsident/Vizepräsidentin des Landesamts für das Gesundheitswesen und für Lebensmittelsicherheit
Vizepräsident/Vizepräsidentin des Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung
Vizepräsident/Vizepräsidentin des Landesamts für Umweltschutz
Vizepräsident/Vizepräsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz
Vizepräsident/Vizepräsidentin des Landesamts für Versorgung und Familienförderung
Vizepräsident/Vizepräsidentin des Landesamts für Wasserwirtschaft
Vizepräsident/Vizepräsidentin des Landesvermessungsamts
Besoldungsgruppe B 3
Direktor/Direktorin bei der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern
- als Mitglied der Geschäftsleitung -
Direktor/Direktorin bei der Bayerischen Versicherungskammer
- als Bereichsleiter, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 4 -
Direktor/Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -)
- als Gruppenleiter, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16 -
- als der ständige Vertreter des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds/geschäftsführenden Präsidialmitglieds, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 4 -
Direktor/Direktorin beim Landesbeauftragten für den Datenschutz
- als der ständige Vertreter des Landesbeauftragten -
Direktor/Direktorin beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
- als der ständige Vertreter des geschäftsführenden Direktors -
Direktor/Direktorin der Akademie für Lehrerfortbildung
Direktor/Direktorin der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
Direktor/Direktorin der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Schwaben(54)
Direktor/Direktorin der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Unterfranken(54)
Direktor/Direktorin des Hauses der Bayerischen Geschichte
Direktor/Direktorin des Landesamts für Maß und Gewicht
Direktor/Direktorin des Staatsinstituts für Schulpädagogik und Bildungsforschung
Direktor/Direktorin des Zentralinstituts für Kunstgeschichte
Forstpräsident, Forstpräsidentin
Generalsekretät/Generalsekretärin der Akademie der Wissenschaften
Geschäftsführer/Geschäftsführerin bei der Handwerkskammer für Oberbayern
- als der zweite ständige Vertreter des Hauptgeschäftsführers -
Geschäftsführer/Geschäftsführerin bei der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
- als der erste ständige Vertreter des Hauptgeschäftsführers(55) -
Geschäftsleiter/Geschäftsleiterin des Krankenhauszweckverbands Augsburg
Kanzler/Kanzlerin der Universität Regensburg
Leitender Ministerialrat, Leitende Ministerialrätin
- als Prüfungsgebietsleiter beim Obersten Rechnungshof -
Leitender Oberstudiendirektor, Leitende Oberstudiendirektorin
- als Ministerialbeauftragter für die Berufsoberschulen und die Fachoberschulen -
- als Ministerialbeauftragter für die Gymnasien -
Oberbranddirektor, Oberbranddirektorin
- als Leiter der Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt München -
Oberlandesanwalt, Oberlandesanwältin
- als der ständige Vertreter des Generallandesanwalts -
Oberpflegeamtsdirektor/Oberpflegeamtsdirektorin der Stiftung Juliusspital Würzburg
Polizeipräsident, Polizeipräsidentin
- als Leiter der Polizeipräsidien Oberfranken, Schwaben, Unterfranken -
- als der zuständige Vertreter des Leiters des Polizeipräsidiums München -
Präsident/Präsidentin der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
Präsident/Präsidentin der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Fachhochschule Augsburg
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Fachhochschule Coburg
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Fachhochschule Regensburg
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Fachhochschule Rosenheim
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Fachhochschule Weihenstephan
Präsident/Präsidentin der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Präsident/Präsidentin der Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Präsident/Präsidentin des Geologischen Landesamts
Präsident/Präsidentin des Landesamts für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik
Präsident/Präsidentin einer Autobahndirektion
Präsident/Präsidentin einer Bezirksfinanzdirektion, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 4 oder B 5
Präsident/Präsidentin einer Direktion für Ländliche Entwicklung
Stadtdirektor, Stadtdirektorin
- der Landeshauptstadt München und der Stadt Nürnberg als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit, wenn unmittelbar dem Oberbürgermeister oder einem mindestens in Besoldungsgruppe B 5 eingestuften berufsmäßigen Stadtrat unterstellt(56)(57), soweit nicht in Besoldungsgruppe B 4 -
- der Landeshauptstadt München als ständiger Vertreter eines berufsmäßigen Stadtrats, wenn dieser mindestens in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist (57), soweit nicht in Besoldungsgruppe B 4 -
- der Landeshauptstadt München als Hauptabteilungsleiter bei den Stadtwerken München (58), soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2 -
Stellvertretender Direktor/Stellvertrende Direktorin der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Niederbayern-Oberpfalz (54)
Stellvertretender Direktor/Stellvertrende Direktorin der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Oberbayern (54)
Stellvertretender Direktor/Stellvertrende Direktorin der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Oberfranken und Mittelfranken (54)
Stellvertretender Direktor/Stellvertrende Direktorin des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbands (59)
Vizepräsident/Vizepräsidentin der Lotterieverwaltung
Besoldungsgruppe B 4
Direktor/Direktorin bei der Bayerischen Versicherungskammer
- als Bereichsleiter, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 -
Direktor/Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -)
- als der ständige Vertreter des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds/geschäftsführenden Präsidialmitglieds, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 -
Direktor/Direktorin der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Niederbayern-Oberpfalz(54)
Direktor/Direktorin der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Oberbayern(54)
Direktor/Direktorin der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Oberfranken und Mittelfranken(54)
Direktor/Direktorin des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbands (59)
Generaldirektor/Generaldirektorin der Staatlichen Archive
Generaldirektor/Generaldirektorin der Staatsbibliothek
Generaldirektor/Generaldirektorin der Staatsgemäldesammlungen
Generaldirektor/Generaldirektorin des Deutschen Museums München
Generaldirektor/Generaldirektorin des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg
Generaldirektor/Generaldirektorin des Nationalmuseums
Generalkonservator/Generalkonservatorin des Landesamts für Denkmalpflege
Geschäftsführender Direktor/Geschäftsführende Direktorin der Landesgewerbeanstalt Bayern
Geschäftsführer/Geschäftsführerin der Handwerkskammer für Oberbayern
- als der erste ständige Vertreter des Hauptgeschäftsführers für den Kammerbereich Oberbayern -
- als der erste ständige Vertreter des Hauptgeschäftsführers für die überregionalen Aufgaben der Handwerkskammer für Oberbayern (Vorortkammeraufgaben) -
Kanzler/Kanzlerin der Technischen Universität München
Kanzler/Kanzlerin der Universität Erlangen-Nürnberg
Kanzler/Kanzlerin der Universität Würzburg
Polizeipräsident, Polizeipräsidentin
- als Leiter der Bereitschaftspolizei -
- als Leiter des Landeskriminalamts -
- als Leiter der Polizeipräsidien Mittelfranken, Niederbayern/Oberpfalz, Oberbayern -
Präsident/Präsidentin der Bezirksfinanzdirektion Ansbach
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Fachhochschule Nürnberg
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Universität Bamberg
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Universität Bayreuth
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Universität Passau
Präsident/Präsidentin der Monumenta Germaniae Historica
Präsident/Präsidentin der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
Präsident/Präsidentin das Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung
Präsident/Präsidentin des Landesamts für Umweltschutz
Präsident/Präsidentin des Landesamts für Versorgung und Familienförderung
Präsident/Präsidentin des Landesamts für Wasserwirtschaft
Präsident/Präsidentin des Landesvermessungsamts
Präsident/Präsidentin des Oberbergamts
Stadtdirektor/Stadtdirektorin der Landeshauptstadt München (57)
- als Leiter einer unmittelbar dem Oberbürgermeister unterstellten großen und bedeutenden Organisationseinheit, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 -
- als ständiger Vertreter eines berufsmäßigen Stadtrats, wenn dieser mindestens in Besoldungsgruppe B 6 eingestuft ist, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 -
Besoldungsgruppe B 5
Geschäftsführender Direktor/Geschäftsführende Direktorin der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern
Hauptgeschäftsführer/Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammern Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken, Schwaben
Kanzler/Kanzlerin der Universität München
Polizeipräsident, Polizeipräsidentin
- als Leiter des Landeskriminalamts -
- als Leiter des Polizeipräsidiums München -
Präsident/Präsidentin der Bezirksfinanzdirektion München
Präsident/Präsidentin der Landesanstalt für Landwirtschaft
Präsident/Präsidentin des Landesamts für das Gesundheitswesen und für Lebensmittelsicherheit
Präsident/Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Fachhochschule München
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Universität Augsburg
Vizepräsident/Vizepräsidentin bei der Versicherungskammer
Besoldungsgruppe B 6
Generallandesanwalt, Generallandesanwältin
Generalsekretär/Generalsekretärin des Landespersonalausschusses
Geschäftsführender Direktor/Geschäftsführende Direktorin des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied/Geschäftsführendes Präsidialmitglied eines kommunalen Spitzenverbands (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts-), soweit nicht in Besoldungsgruppe B 7 oder B 8
Hauptgeschäftsführer/Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Ministerialdirigent, Ministerialdirigentin
- als Landesbeauftragter für den Datenschutz -
Präsident/Präsidentin der Lotterieverwaltung
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Universität Regensburg
Besoldungsgruppe B 7
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied/Geschäftsführendes Präsidialmitglied eines kommunalen Spitzenverbands (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -), soweit nicht in Besoldungsgruppe B 6 oder B 8
Hauptgeschäftsführer/Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer für Oberbayern
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Technischen Universität München
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Universität Erlangen-Nürnberg
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Universität Würzburg
Vizepräsident/Vizepräsidentin des Obersten Rechnungshofs
Besoldungsgruppe B 8
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied/Geschäftsführendes Präsidialmitglied eines kommunalen Spitzenverbands (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts-), soweit nicht in Besoldungsgruppe B 6 oder B 7
Präsident/Präsidentin/Rektor/Rektorin der Universität München
Besoldungsgruppe B 9
Ministerialdirektor, Ministerialdirektorin
- als Direktor des Landtagsamts -
- als leitender Beamter der Staatskanzlei (58)-
- als leitender Beamter eines Staatsministeriums (58) oder bei einem Mitglied der Staatsregierung, dem nach Art. 50 Satz 1 der Verfassung eine Sonderaufgabe zugewiesen ist -
Präsident/Präsidentin des Obersten Rechnungshofs
Besoldungsordnung R
(weggefallen)
für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern,
für sonstige Förderschüler mit mehr als 120 Schülern eine Amtszulage nach Anlage 2.
für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern,
für sonstige Förderschüler mit mehr als 120 Schülern eine Amtszulage nach Anlage 2.
für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern,
für sonstige Förderschüler mit mehr als 120 Schülern eine Amtszulage nach Anlage 2.