Versionsverlauf


§ 3a GO LT - Verhaltensregeln für Abgeordnete

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes
Redaktionelle Abkürzung
GO LT,SL
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
1100-2

Die Abgeordneten unterliegen den Verhaltensregeln für Abgeordnete gemäß Anlage 1. Anlage 1 gilt als Bestandteil dieser Geschäftsordnung.