Anlage 9 KWO

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung (KWO)
Amtliche Abkürzung
KWO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2021-1-1

(zu § 25 Abs. 1)

Der Wahlvorschlag ist möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter oder bei der zuständigen Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadt-/ Kreisverwaltung einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab,
das ist am ................., dem ........., 18 Uhr.1

An
_______________________________________2
Von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter oder von der bei der zuständigen Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadt-/ Kreisverwaltung auszufüllen!

_______________________________________
Wahlvorschlag ist eingereicht worden
am _________________________________

in ____________________________________
   _________________________________
            (Datum, Uhrzeit)
Unterschrift _______________________
Wahlvorschlag
Der Partei / Wählergruppe|________________________________________________| 3
|________________________________________________|
abgekürzt:|________________________________________________|
für die Wahl zum:|________________________________________________| 4
der / des|________________________________________________|
|________________________________________________|
              (Name des Wahlgebiets)
am|____________________________|
I.
Gemäß Beschluss der|____________________________| 5 - Versammlung
am|____________________________|
werden als Bewerberinnen und Bewerber6 benannt:
Wahlvorschlag
Vollständig in Maschinen- oder Druckschrift ausfüllen!
Bewerberinnen und Bewerber6
für den Wahlbereich 17, 8, 9
a)Familienname, Vornamen, Beruf oder Stand
b)Geschlecht
Lfd.c)Tag der Geburt
Nr.d)Staatsangehörigkeit10
e)Anschrift (Hauptwohnung) - Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort11
a)
b)
112c)
d)
e)
usw.
Der Wahlvorschlag für den Wahlbereich Nr. ________ wird zur Ersatzliste nach § 45 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) für obigen Wahlbereichsvorschlag bestimmt13.
II.
Vertrauensperson ist: |_______________________________________________________|
|_______________________________________________________|
Stellvertretende|_______________________________________________________|
Vertrauensperson ist: |_______________________________________________________|
(Familienname, Vornamen, Straße, Hausnummer, Telefon-Nr.,
Postleitzahl, Wohnort)11
III.
Bestätigung der für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganisation (§ 16 Abs. 5 KWG).
|_______________________________________________________|, den |___________________________|
(Parteistempel)|_________________________________|
(Unterschrift)
IV.
Unterstützungsunterschriften wahlberechtigter Personen
Wichtige Hinweise:
Der Wahlvorschlag muss vor seiner Einreichung durch eine Mindestzahl von Wahlberechtigten eigenhändig unterschrieben werden, soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 KWG davon befreit sind. Die Mindestzahl der Unterstützungsunterschriften ergibt sich aus der Bekanntmachung der Wahlleiterin oder des Wahlleiters. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die erforderlichen Unterschriften rechtzeitig geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist können Unterstützungsunterschriften nicht mehr nachgeholt werden.
Lfd.Familienname, Vornamen, Tag der Geburt,
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort11
Unterschrift
Nr.Vollständig in Maschinen- oder Druckschrift ausfüllen!Datum der Unterschrift
1__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________________
2__________________________________________________________________________________
usw.
V.
Bescheinigung der Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung
Die unter lfd. Nr. |________________________| aufgeführten Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sind für die Wahl zum Ortsbeirat
des Ortsbezirks |_____________________________________________________________________|14
- Gemeinderat - Verbandsgemeinderat - Stadtrat - Kreistag - Bezirkstag15 nach § 1 KWG wahlberechtigt16.
|_______________________________________________________|, den |___________________________|
(Dienstsiegel)|_________________________________|
(Unterschrift)
VI.
Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beigefügt:
_______Erklärung der Bewerberinnen und Bewerber6
_______Bescheinigungen der Wählbarkeit
_______Versicherungen an Eides statt gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KWG17
_______Unterschriftenlisten
_______Einzelbescheinigungen des Wahlrechts
_______Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber6
_______Bestätigung der zuständigen Parteiorganisation18
_______Bescheinigung der Landeswahlleiterin oder des Landeswahlleiters über die Parteieigenschaft19
_______Unterlagen zum Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisation der Wählergruppe20
_______Nachweis der Eintragung im Vereinsregister21
_______Bestätigung des Vorstands der Wählergruppe entsprechend § 24 Abs. 4 der Kommunalwahlordnung (KWO)22
|_______________________________________________________|, den |___________________________|
|_________________________________|
(Unterschrift der Vertrauensperson)
______________________
1Datum des 48. Tages vor der Wahl.
2Gemeindewahlleiterin/Gemeindewahlleiter, Verbandsgemeindewahlleiterin/Verbandsgemeindewahlleiter, Kreiswahlleiterin/Kreiswahlleiter oder zuständige Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadt-/Kreisverwaltung einsetzen.
3Kennwort gemäß § 21 Abs. 1 KWG und § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWO einsetzen.
4Ortsbeirat, Gemeinderat, Verbandsgemeinderat, Kreistag oder Bezirkstag einsetzen.
5Mitglieder, Vertreterinnen und Vertreter oder Wahlberechtigten einsetzen.
6Im Wahlvorschlag für die Wahl zum Bezirkstag die Worte "sowie Nachfolgerinnen und Nachfolger" anfügen.
7Die Worte "Wahlvorschlag für den Wahlbereich 1" streichen, wenn das Wahlgebiet nicht in Wahlbereiche eingeteilt ist.
8Bei Wahlbereichseinteilung für den Wahlbereich 2 und die weiteren Wahlbereiche Einlageblätter mit der Überschrift "Wahlvorschlag der Partei/Wählergruppe ________ für den Wahlbereich ____" und den weiteren im Abschnitt I geforderten Angaben verwenden.
9Im Wahlvorschlag kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu drei Mal aufgeführt werden. Im Wahlvorschlag erscheinen die dreifach aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber zuerst und die doppelt aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber vor den übrigen Bewerberinnen und Bewerbern. Bei einer Mehrfachbenennung ist die lfd. Nr. nur einmal zu vergeben.
10Im Wahlvorschlag für die Wahl zum Bezirkstag entfällt diese Angabe.
11Angabe der Postleitzahl und des Wohnortes kann im Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsbeirat/Gemeinderat entfallen.
12Sind im Wahlvorschlag für die Wahl zum Bezirkstag Nachfolgerinnen und Nachfolger benannt, so sind die entsprechenden lfd. Nr. in Buchstaben a und b zu gliedern; außerdem sind unter den Familiennamen die Worte "als Bewerberin" oder "als Bewerber" oder "als Nachfolgerin" oder "als Nachfolger" zu setzen.
13Gilt nur bei Wahlbereichseinteilung, andernfalls streichen.
14Name des Ortsbezirks einsetzen.
15Nicht Zutreffendes streichen.
16Das Wahlrecht darf nur einmal bescheinigt werden; dabei darf nicht festgehalten werden, für welchen Wahlvorschlag die erteilte Bescheinigung bestimmt ist. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.
17Nur bei Bewerberinnen und Bewerbern, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen.
18Sofern die Bestätigung nicht unter Abschnitt III erfolgt ist.
19Nur für Parteien, auf die § 16 Abs. 4 KWG zutrifft.
20Nicht für Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft.
21Nur für Wählergruppen, auf die § 21 Abs. 1 Satz 2 KWG zutrifft.
22Nur für Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 Nr. 3 KWG zutrifft.