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Abschnitt 244 RiStBV - Internationale Abkommen

Bibliographie

Titel
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) 
Amtliche Abkürzung
RiStBV
Normtyp
Richtlinie
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Hinsichtlich des Rechtshilfeverkehrs mit dem Ausland wird auf die völkerrechtlichen Vereinbarungen, insbesondere das Übereinkommen vom 8.11.1968 über den Straßenverkehr 16, ergänzt durch das Europäische Zusatzübereinkommen vom 1.5.1971 17 sowie gegebenenfalls das Internationale Abkommen vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr 18 sowie auf die Rechtsakte des Unionsrechts, insbesondere die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein, hingewiesen. Zu grundsätzlichen Fragen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen erteilt das Bundesamt für Justiz Auskunft.

Vgl. Fundstellennachweis B zum Bundesgesetzblatt Teil II.

Vgl. Fundstellennachweis B zum Bundesgesetzblatt Teil II.

Vgl. Fundstellennachweis B zum Bundesgesetzblatt Teil II.