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§ 64b PBefG - Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs

Bibliographie

Titel
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Amtliche Abkürzung
PBefG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
9240-1

Dieses Gesetz oder auf Grundlage dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnungen steht oder stehen Vorschriften der Länder nicht entgegen, die den Betrieb des Verkehrs mit Taxen oder mit Mietwagen oder den Betrieb gebündelten Bedarfsverkehrs in Bezug auf Fahrzeugemissionen regeln.