§ 10 L-BGG - Barrierefreie mediale Angebote
Bibliographie
- Titel
- Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG)
- Amtliche Abkürzung
- L-BGG
- Normtyp
- Versicherungsbedingung
- Normgeber
- Baden-Württemberg
- Gliederungs-Nr.
- 8111
Öffentliche Stellen im Sinne von § 2 gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, im Rahmen der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten so, dass sie von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Die Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung orientieren sich an den Standards der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 12. September 2011 (BGBl. I S. 1843) in der jeweils geltenden Fassung.