Anlage 1, Teil 7 BBesG - Bundesbesoldungsordnung A,
Besoldungsgruppe A 2

Bibliographie

Titel
Bundesbesoldungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
BBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2032-1

Aufseher 12)

Oberamtsgehilfe

Oberbetriebsgehilfe

Schaffner 12)

Wachtmeister 13)

Grenadier, Flieger, Matrose 45)

Gefreiter 6)

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1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
2) Erhält als Führer von Kraftwagen eine Stellenzulage nach Anlage IX.
3) Beamte in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.
4) Nach Ablauf einer Dienstzeit von drei Monaten.
5) In diese Besoldungsgruppe gehören auch alle Soldaten des untersten Mannschaftsdienstgrades, für die der Bundespräsident besondere Dienstgradbezeichnungen festgesetzt hat.
6) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.