§ 7 BerlHGOrdnung des Hochschulwesens
Bibliographie
- Titel
- [keine Angabe]
- Redaktionelle Abkürzung
- BerlHG,BE
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 221-11
Die Hochschulreform ist eine gemeinsame Aufgabe der Hochschulen und der zuständigen staatlichen Stellen. Hierzu gehören auch die Entwicklung und Erprobung neuer Strukturen, Organisationsformen und Studiengänge an den Hochschulen und die fachbezogene und fächerübergreifende Förderung der Hochschuldidaktik. Die Ordnung des Hochschulwesens richtet sich nach § 4 des Hochschulrahmengesetzes.