Anlage 3 ViehVerkV - Muster für Kontrollbücher
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)
- Amtliche Abkürzung
- ViehVerkV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 7831-1-54-2
Anlage 3
(zu § 25 Abs. 1)
A. Viehhandelskontrollbuch
Abgabe | Identizifierung | Übernehmer | ||||
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Ort und Datum der Übernahme | bisheriger Besitzer | bei Rindern Ohrmarkennummer; bei Schweinen Stückzahl, ungefähres Alter, Kennzeichnung; bei Schafen und Ziegen Stückzahl, Kennzeichnung; bei Pferden Geschlecht, Farbe, ungefähres Alter, Abzeichen, Markierungen; bei Geflügel Stückzahl, Rasse, ungefähres Alter | Datum der Abgabe | Name und Anschrift | gegebenenfalls Nummer der Bescheinigung | |
a) | Name und Anschrift | |||||
b) | Registriernummer bei Transportunternehmen | |||||
c) | Kfz-Kennzeichen des Transportfahrzeugs | |||||
B. Transportkontrollbuch
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a) | Ort und Datum der Übernahme | Name und Anschrift des bisherigen Tierhalters | bei Rindern Ohrmarkennummer; bei Schweinen Stückzahl, ungefähres Alter, Kennzeichnung; bei Schafen und Ziegen Stückzahl, Kennzeichnung; bei Pferden Geschlecht, Farbe, ungefähres Alter, Abzeichen, Markierungen; bei Geflügel Stückzahl, Rasse, ungefähres Alter | Datum und Zeitpunkt der Übergabe | Fahrtziel Name und Anschrift des Übernehmers | gegebenenfalls Nummer der Bescheinigung |
b) | Uhrzeit des Verladebeginns | |||||
c) | Abfahrtszeit | |||||
C. Desinfektionskontrollbuch
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Datum des Transports | Art der beförderten Tiere | Datum der Reinigung und Desinfektion | Ort der Reinigung und Desinfektion | Desinfektionsmittel/eingesetzte Konzentration |