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Art. 97 SVerf

Bibliographie

Titel
Verfassung des Saarlandes (SVerf)
Amtliche Abkürzung
SVerf
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
100-1

Abkommen oder Vereinbarungen, die im Rahmen des Statuts von der Landesregierung oder dem ihr beauftragten Minister abgeschlossen werden, bedürfen zur Wirksamkeit der Zustimmung des Landtages.