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§ 4 BremBUG - Verbot der Benachteiligung

Bibliographie

Titel
Bremisches Bildungsurlaubsgesetz (BremBUG)
Amtliche Abkürzung
BremBUG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
223-i-1

Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer dürfen wegen Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs nicht benachteiligt werden.