§ 4 BremBUG - Verbot der Benachteiligung
Bibliographie
- Titel
- Bremisches Bildungsurlaubsgesetz (BremBUG)
- Amtliche Abkürzung
- BremBUG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- 223-i-1
Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer dürfen wegen Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs nicht benachteiligt werden.