§ 107 SchulG - Mehrbelastungsausgleich

Bibliographie

Titel
Schulgesetz (SchulG)
Amtliche Abkürzung
SchulG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
223-1

Zum Ausgleich der Mehrbelastungen der kommunalen Schulträger durch das Landesgesetz zur Änderung der Schulstruktur vom 22. Dezember 2008 (GVBl. S. 340) werden im Jahr 2009 0,5 Mio. Euro, im Jahr 2010 1 Mio. Euro, im Jahr 2011 3 Mio. Euro, im Jahr 2012 5 Mio. Euro, im Jahr 2013 7 Mio. Euro und ab dem Jahr 2014 10,1 Mio. Euro bereitgestellt. Die entsprechenden Mittel verstärken die Zuweisungen zum Ausgleich der Beförderungskosten nach § 15 des Landesfinanzausgleichsgesetzes und werden nach dem dort vorgesehenen Schlüssel verteilt.