Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) (1)

Bibliographie

Titel
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG)
Amtliche Abkürzung
HessBGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
34-46

GVBl. II 34-46

Vom 20. Dezember 2004 (GVBl. I S. 482)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Gesetzesziel1
Behinderung2
Barrierefreiheit3
Benachteiligung4
Abschnitt 2
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Frauen mit Behinderungen5
Gemeinsame Erziehung und Bildung in öffentlichen Einrichtungen6
Wohnen von Menschen mit Behinderungen7
Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen8
Abschnitt 3
Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
Benachteiligungsverbot9
Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr10
Recht auf Verwendung von Gebärdensprache oder anderen Kommunikationshilfen11
Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken12
Kostentragung für Stimmzettelschablonen13
Barrierefreie Informationstechnik14
Barrierefreie Medien15
Abschnitt 4
Rechtsbehelfe
Rechtsschutz durch Verbände16
Verbandsklagerecht17
Abschnitt 5
Die oder der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Amt der oder des Behindertenbeauftragten der Hessischen Landesregierung18
Abschnitt 6
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten19

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) v. 20.12.2004 (GVBl. I S. 482)