§ 7 GOLT - Zusammensetzung
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
- Redaktionelle Abkürzung
- GOLT,BY
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 1100-3-I
1Das Präsidium besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der oder dem Ersten bis Fünften Vizepräsidentin oder Vizepräsidenten und aus sieben Schriftführerinnen und Schriftführern, wobei die oder der Dritte bis Fünfte Vizepräsidentin oder Vizepräsident jeweils gleichzeitig die Funktion einer oder eines der sieben Schriftführerinnen oder Schriftführer übernimmt. 2Jede Fraktion stellt eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten; die Reihenfolge richtet sich nach § 6. 3Die Zusammensetzung des Präsidiums insgesamt richtet sich nach der Stärke der Fraktionen auf Grundlage des Verfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers.