§ 74 BEG - Entschädigung für Verdienstausfall des selbstständig Erwerbstätigen
Bibliographie
- Titel
- Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz - BEG -)
- Amtliche Abkürzung
- BEG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 251-1
1Der Verfolgte hat für die Zeit der Verdrängung aus oder der wesentlichen Beschränkung in seiner selbstständigen Erwerbstätigkeit Anspruch auf Entschädigung. 2Die Entschädigung besteht in einer Kapitalentschädigung oder in einer Rente.