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Umsatzsteuergesetz 1991 (UStG 1991)

Bibliographie

Titel
Umsatzsteuergesetz 1991 (UStG 1991)
Amtliche Abkürzung
UStG 1991
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-10-14

In der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 1991 (BGBl. I S. 350)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. August 1992 (BGBl. I S. 1548)

Inhaltsübersicht(1)§§
I.
Steuergegenstand und Geltungsbereich
Steuerbare Umsätze1
Unternehmer, Unternehmen2
Lieferung, sonstige Leistung3
Ort der sonstigen Leistung3a
Ort der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen (2)3b
II.
Steuerbefreiungen und Steuervergütungen
Steuerbefreiungen bei Lieferungen, sonstigen Leistungen und Eigenverbrauch4
Steuervergütung4a
Steuerbefreiungen bei der Einfuhr5
Ausfuhrlieferung6
Innergemeinschaftliche Lieferung (3)6a
Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr7
Umsätze für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt8
Verzicht auf Steuerbefreiungen9
III.
Bemessungsgrundlagen
Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und Eigenverbrauch10
Bemessungsgrundlage für die Einfuhr11
IV.
Steuer und Vorsteuer
Steuersätze12
Entstehung der Steuer und Steuerschuldner13
Ausstellung von Rechnungen14
Vorsteuerabzug15
Berichtigung des Vorsteuerabzugs15a
V.
Besteuerung
Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung16
Änderung der Bemessungsgrundlage17
Besteuerungsverfahren18
Zusammenfassende Meldung (4)18a
Besteuerung der Kleinunternehmer19
Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten20
Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer21
Aufzeichnungspflichten22
VI.
Besondere Besteuerungsformen
Allgemeine Durchschnittsätze23
Durchschnittsatz für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes23a
Durchschnittsätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe24
Besteuerung von Reiseleistungen25
Besteuerung der Umsätze von Gebrauchtfahrzeugen25a
VII.
Durchführung, Übergangs- und Schlußvorschriften
Durchführung26
Allgemeine Übergangsvorschriften27
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer27a
Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften28
Umstellung langfristiger Verträge29
(gestrichen)30
Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden GegenständeAnlage 1

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

(2) Red. Anm.:

Gemäß Artikel 12 Abs. 1 und 2 des Gesetzes vom 25. August 1992 (BGBl. I S. 1548) tritt die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen in § 3b Abs. 1 Satz 3 am 2. September 1992 in Kraft. Im übrigen tritt diese Vorschrift am 1. Januar 1993 in Kraft.

(3) Red. Anm.:

Gemäß Artikel 12 Abs. 1 und 2 des Gesetzes vom 25. August 1992 (BGBl. I S. 1548) tritt die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen in § 6a Abs. 3 am 2. September 1992 in Kraft. Im übrigen tritt diese Vorschrift am 1. Januar 1993 in Kraft.

(4) Red. Anm.:

Gemäß Artikel 12 Abs. 1 und 2 des Gesetzes vom 25. August 1992 (BGBl. I S. 1548) tritt die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen in § 18a Abs. 9 am 2. September 1992 in Kraft. Im übrigen tritt diese Vorschrift am 1. Januar 1993 in Kraft.