§ 43 ALVO M-V - Inhalt der Beurteilung
Bibliographie
- Titel
- Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V)
- Amtliche Abkürzung
- ALVO M-V
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Mecklenburg-Vorpommern
- Gliederungs-Nr.
- 2030-11-6
(1) Die dienstliche Beurteilung besteht aus einer Beurteilung der gezeigten fachlichen Leistungen (Leistungsbewertung) sowie der gewonnenen Erkenntnisse über die Eignung und Befähigung (Befähigungsbewertung) der Beamtin oder des Beamten.
(2) Die dienstliche Beurteilung ist mit einem Gesamturteil abzuschließen, das auf der Leistungsbewertung beruht. Die Beurteilungsrichtlinien können vorsehen, dass die Befähigungsbewertung ergänzend herangezogen wird. Die dienstliche Beurteilung soll einen Vorschlag für die weitere dienstliche Verwendung enthalten.