Versionsverlauf

§ 61 NGefAG - Geltungsdauer

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG)
Amtliche Abkürzung
NGefAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21011100000000

Die Verordnungen sollen eine Beschränkung ihrer Geltungsdauer enthalten. Sie treten spätestens 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.