Art. 77 LVerf
Bibliographie
- Titel
- Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen
- Redaktionelle Abkürzung
- LVerf,HB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- 100-a-1
Das Wahlrecht besitzt nicht:
- 1.wer entmündigt ist, unter vorläufiger Vormundschaft oder wegen geistiger Gebrechen unter Pflegschaft steht oder wegen Geisteskrankheit oder wegen Geistesschwäche in einer Anstalt ist;
- 2.wer in der Ausübung der verfassungsmäßigen Grundrechte beschränkt ist.