§ 73 UmwG - Anzuwendende VorschriftenBibliographieTitelUmwandlungsgesetz (UmwG)Amtliche AbkürzungUmwGNormtypGesetzNormgeberBundGliederungs-Nr.4120-9-2 Auf die Verschmelzung durch Neugründung sind die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts mit Ausnahme der §§ 66, 67, 68 Abs. 1 und 2 und des § 69 entsprechend anzuwenden.