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§ 53 BbgWG - Rechtsverordnungen für Wasserspeicher

Bibliographie

Titel
Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Amtliche Abkürzung
BbgWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
753-1

Der für die Wasserwirtschaft zuständige Fachminister wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Bauwesen zuständigen Fachminister Rechtsverordnungen für den Bau, die Unterhaltung, die Überwachung und den Betrieb von Talsperren, Speichern und Wasserbecken sowie über die zugehörigen Sicherheits-, Überwachungs- und Betriebseinrichtungen zu erlassen.