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  • ab 01.05.2002 (aktuelle Fassung)

§ 38 LAP-mftDBwV - Übergangsregelung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr (LAP-mftDBwV)
Amtliche Abkürzung
LAP-mftDBwV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-7-15-1

Ausbildung und Prüfung der vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung in den Vorbereitungsdienst eingestellten Anwärterinnen und Anwärter richten sich nach den bisherigen Vorschriften.